Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 168 Erfordernis der Zustimmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 147
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.07.2022 – 2 A 4/21Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen DienstunfähigkeitZitiert von 24
- BAG, 02.06.2022 – 8 AZR 191/21Benachteiligung wegen der SchwerbehinderungZitiert von 28
- OVG Thüringen, 14.02.2024 – 4 ZKO 660/23Zitiert von 5
- LAG Hessen, 09.07.2021 – 14 Sa 10/21Zitiert von 1
- LAG Hessen, 08.11.2024 – 10 SLa 391/24
- LAG Thüringen, 22.01.2025 – 1 Sa 59/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 16.04.2026 – 6 SLa 574/25
- LAG Köln, 24.02.2026 – 7 SLa 466/25
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2025 – 4 Sa 56/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 168 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.